Die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers sowie die Pflichten und Rechte der Beschäftigten sind im Grundsatz im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Seit 01.01.2014 ist außerdem die psychische Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, §4 Nr.1 und §5 Absatz 3 Nr.6) für alle deutschen Unternehmen Pflicht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für die Beurteilung und Dokumentation psychischer Belastungen bei der Arbeit sorgen muss. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Forderungen zur Kostenerstattung von Seiten der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, falls ein Mitarbeiter aufgrund übermäßiger beruflicher Belastung psychisch krank wird.