Ziel des Arbeitsschutzes im Sinne Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit (vgl. BfGA, 2016).
Ziel des Arbeitsschutzes im Sinne Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit (vgl. BfGA, 2016).